Leistungen

 

  • Qualitätsstandards:

Qualitätsanspruch:

Wir verpflichten uns dem Bauherrn gegenüber, in enger Zusammenarbeit mit ihm und dem Architekten den bestmöglichen Kompromiss zwischen Wirtschaftlichkeit und Ästhetik seines Bauvorhabens zu finden.

Termintreue

Die Einhaltung festgelegter Termine hat für uns höchste Priorität. I.d.R. nehmen wir nur so viele Aufträge an, wie wir unseren Qualitätsstandards entsprechend termingerecht abarbeiten können. Aufgrund unseres ausgesuchten Pools freier Mitarbeiter sind wir aber auch in der Lage, Bedarfsspitzen entsprechend abzudecken.

Vier-Augen-Prinzip:

Jedem Projekt ist ein festes Projektteam zugeordnet. Die eingespielte Kombination von erfahrenem Ingenieur und hochqualifiziertem Konstrukteur gewährleistet eine maximale Fehlerresistenz.

Honorar:

Wir können nie die billigsten Anbieter sein, wahrscheinlich sind wir aber die Günstigsten. Vielen Bauherrn und manchen Architekten ist nicht bewusst, welchen Einfluss der Tragwerksplaner auf die Rohbaukosten hat. Eine kostenoptimierte Bauweise ist das Ergebnis aus der Untersuchung von mehreren Ausführungsvarianten. Diese Untersuchungen brauchen Zeit, Erfahrung und kosten somit natürlich auch Geld. Die Investitionen in eine gute Planung sind aber i.d.R. deutlich geringer als die Mehr- und Folgekosten einer mittelmäßigen oder gar schlechten Ausführungsvariante. Wir beschäftigen in unserem Büro ausschließlich hochqualifizierte Ingenieure, Techniker und Konstrukteure mit 10-40 jähriger Berufserfahrung. In unserer Branche, wie auch in allen anderen, sind gute Leute rar und sie fordern natürlich auch eine entsprechende Honorierung ihrer Leistung.

 

 

  • Tragwerksplanung:

Leistungsbild:

Als eingetragene beratende Ingenieure der Bayrischen Ingenieurkammer – Bau (BYIKa), erbringen wir für Sie das vollständige Leistungsbild der HOAI für den Bereich Tragwerksplanung in den Bereichen Holz-, Massiv- und Metallbau sowie Bauen im Bestand:

1. Grundlagenermittlung
2. Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
3. Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
4. Genehmigungsplanung (anfertigen der statischen Berechnungen inkl. Positionsplänen)
5. Ausführungsplanung (anfertigen der Ausführungspläne)
6. Vorbereitung der Vergabe
7. Mitwirkung bei der Vergabe
8. Objektüberwachung
9. Objektbetreuung

Listeneinträge:

- Beratender Ingenieur (BYIKa)
- Nachweisberechtigung für die Standsicherheit (BYIKa)
- Bauvorlageberechtigter Ingenieur (BYIKa)

 

 

  • Objektüberwachung:

Die Ausführung des Tragwerks wird ingenieurtechnisch überwacht und auf Übereinstimmung mit den statischen Vorgaben geprüft

 

 

  • Gutachten:

Leistungsbild:

Wir erstellen statische Gutachten zur Standsicherheit von einzelnen Bauteilen und gesamten Gebäuden. In den Gutachten werden die schadensverursachenden Faktoren ermittelt und die entsprechenden Sanierungsmöglichkeiten aufgezeigt. Wir sind spezialisiert auf Gutachten aus folgenden Themenkreisen:

  • Standsicherheitsgutachten von denkmalgeschützten Gebäuden
  • Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit von Bauteilen nach einem schädigendem Einfluss (Brandbeanspruchung, Anprall von Fahrzeugen, Korrosion, Fäulnis oder Pilzbefall)
  • Rissbildungen infolge von Schwindverformungen von Baustoffen oder Temperatureinflüssen.
  • Mangelhafte Bauausführung oder Planungsfehler
  • Langzeitbeobachtung, Protokollierung und Beurteilung von Rissen infolge von Setzungsvorgängen im Baugrund
  • Ertüchtigung von Bauteilen für eine Nutzlasterhöhung

 

 

  • Brandschutznachweis:

Leistungsbild:

Wir führen unter Berücksichtigung des vorliegenden Brandschutzkonzeptes die Nachweise zur Feuerwiderstandsdauer der tragenden Bauteile und schlagen, falls erforderlich, Maßnahmen zu deren Verbesserung vor.

Listeneinträge

- Nachweisberechtigung für den vorbeugenden Brandschutz (BYIKa). Bei Bauvorhaben mittlerer Schwierigkeiten übernimmt der Nachweisberechtigte für vorbeugenden Brandschutz die Verantwortung für den Brandschutz. Handelt es sich um ein Sonderbauwerk, so ist der Bauvorlageberechtigte befugt, den Nachweis für vorbeugenden Brandschutz zu attestieren.

 

 

  • Wärmeschutznachweis:

Leistungsbild:

Wir bieten folgende Berechnungen zum Thema Wärmeschutz und der Energieeinsparverordnung an:

  • Energieberatung
  • Wärmeschutznachweis gemäß Energieeinsparverordnung – EnEV 2009
  • Energiepass gemäß DENA-Richtlinien
  • Ausstellen des bedarfsorientierten Gebäudeenergiepasses (der verbrauchsorientierte Gebäudeenergiepass wird von uns wegen seiner mangelhaften Aussagekraft nicht angeboten)
  • Ursachenuntersuchung von Feuchte- oder Schimmelschäden
  • Wärmebrückenberechnung
  • Berechnungen zum sommerlicher Wärmeschutz

Listeneinträge:

- Registrierter Aussteller für den Energiepass für Gebäude im Rahmen der Marktvorbereitungskampagne (DENA)

 

 

  • Schallschutznachweis:

Leistungsbild:

Wir bieten folgende Berechnungen zum Thema Schallschutz an:

  • Bauteilbezogener Schallschutznachweis (Wände, Decken, Fenster und Türen)
  • Schallschutz gegen Außenlärm
  • Schallschutznachweis gemäß der noch gültigen DIN 4109 (11/89) oder nach Schallschutzklassen entsprechend dem noch nicht eingeführten Entwurf DIN 4109-10

Zukünftige Veränderungen der Anforderungen:

In Anlehnung an VDI 4100 werden auch in DIN 4109-10 Schallschutzstufen eingeführt:

  • SSt I entspricht den Anforderungen aus DIN 4109
  • SSt II entspricht etwa den Anforderungen aus DIN 4109 Bbl 2
  • SSt III liegt deutlich über den Anforderungen aus DIN 4109 Bbl 2

 

  • Objektüberwachung:

Die Ausführung des Tragwerks wird ingenieurtechnisch überwacht und auf Übereinstimmung mit den statischen Vorgaben geprüft.

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