Leistungen
Qualitätsanspruch:
Wir verpflichten uns dem Bauherrn gegenüber, in enger Zusammenarbeit mit ihm
und dem Architekten den bestmöglichen Kompromiss zwischen Wirtschaftlichkeit
und Ästhetik seines Bauvorhabens zu finden.
Termintreue
Die Einhaltung festgelegter Termine hat für uns höchste Priorität. I.d.R. nehmen wir
nur so viele Aufträge an, wie wir unseren Qualitätsstandards entsprechend
termingerecht abarbeiten können. Aufgrund unseres ausgesuchten Pools freier
Mitarbeiter sind wir aber auch in der Lage, Bedarfsspitzen entsprechend abzudecken.
Vier-Augen-Prinzip:
Jedem Projekt ist ein festes Projektteam zugeordnet. Die eingespielte Kombination
von erfahrenem Ingenieur und hochqualifiziertem Konstrukteur gewährleistet eine
maximale Fehlerresistenz.
Honorar:
Wir können nie die billigsten Anbieter sein, wahrscheinlich sind wir aber die
Günstigsten. Vielen Bauherrn und manchen Architekten ist nicht bewusst, welchen
Einfluss der Tragwerksplaner auf die Rohbaukosten hat. Eine kostenoptimierte
Bauweise ist das Ergebnis aus der Untersuchung von mehreren
Ausführungsvarianten. Diese Untersuchungen brauchen Zeit, Erfahrung und kosten
somit natürlich auch Geld. Die Investitionen in eine gute Planung sind aber i.d.R.
deutlich geringer als die Mehr- und Folgekosten einer mittelmäßigen oder gar
schlechten Ausführungsvariante.
Wir beschäftigen in unserem Büro ausschließlich hochqualifizierte Ingenieure,
Techniker und Konstrukteure mit 10-40 jähriger Berufserfahrung. In unserer Branche,
wie auch in allen anderen, sind gute Leute rar und sie fordern natürlich auch eine
entsprechende Honorierung ihrer Leistung.
Leistungsbild:
Als eingetragene beratende Ingenieure der Bayrischen Ingenieurkammer – Bau
(BYIKa), erbringen wir für Sie das vollständige Leistungsbild der HOAI für den
Bereich Tragwerksplanung in den Bereichen Holz-, Massiv- und Metallbau
sowie Bauen im Bestand:
1. Grundlagenermittlung
2. Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
3. Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
4. Genehmigungsplanung (anfertigen der statischen Berechnungen inkl.
Positionsplänen)
5. Ausführungsplanung (anfertigen der Ausführungspläne)
6. Vorbereitung der Vergabe
7. Mitwirkung bei der Vergabe
8. Objektüberwachung
9. Objektbetreuung
Listeneinträge:
- Beratender Ingenieur (BYIKa)
- Nachweisberechtigung für die Standsicherheit (BYIKa)
- Bauvorlageberechtigter Ingenieur (BYIKa)
Die Ausführung des Tragwerks wird ingenieurtechnisch überwacht und auf Übereinstimmung mit den statischen Vorgaben geprüft
Leistungsbild:
Wir erstellen statische Gutachten zur Standsicherheit von einzelnen Bauteilen und
gesamten Gebäuden. In den Gutachten werden die schadensverursachenden
Faktoren ermittelt und die entsprechenden Sanierungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Wir sind spezialisiert auf Gutachten aus folgenden Themenkreisen:
- Standsicherheitsgutachten von denkmalgeschützten Gebäuden
- Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit von Bauteilen nach einem
schädigendem Einfluss (Brandbeanspruchung, Anprall von Fahrzeugen,
Korrosion, Fäulnis oder Pilzbefall)
- Rissbildungen infolge von Schwindverformungen von Baustoffen oder
Temperatureinflüssen.
- Mangelhafte Bauausführung oder Planungsfehler
- Langzeitbeobachtung, Protokollierung und Beurteilung von Rissen infolge von
Setzungsvorgängen im Baugrund
- Ertüchtigung von Bauteilen für eine Nutzlasterhöhung
Leistungsbild:
Wir führen unter Berücksichtigung des vorliegenden Brandschutzkonzeptes die
Nachweise zur Feuerwiderstandsdauer der tragenden Bauteile und schlagen, falls
erforderlich, Maßnahmen zu deren Verbesserung vor.
Listeneinträge
- Nachweisberechtigung für den vorbeugenden Brandschutz (BYIKa).
Bei Bauvorhaben mittlerer Schwierigkeiten übernimmt der Nachweisberechtigte
für vorbeugenden Brandschutz die Verantwortung für den Brandschutz.
Handelt es sich um ein Sonderbauwerk, so ist der Bauvorlageberechtigte befugt,
den Nachweis für vorbeugenden Brandschutz zu attestieren.
Leistungsbild:
Wir bieten folgende Berechnungen zum Thema Wärmeschutz und der
Energieeinsparverordnung an:
- Energieberatung
- Wärmeschutznachweis gemäß Energieeinsparverordnung – EnEV 2009
- Energiepass gemäß DENA-Richtlinien
- Ausstellen des bedarfsorientierten Gebäudeenergiepasses
(der verbrauchsorientierte Gebäudeenergiepass wird von uns wegen seiner
mangelhaften Aussagekraft nicht angeboten)
- Ursachenuntersuchung von Feuchte- oder Schimmelschäden
- Wärmebrückenberechnung
- Berechnungen zum sommerlicher Wärmeschutz
Listeneinträge:
- Registrierter Aussteller für den Energiepass für Gebäude im Rahmen der
Marktvorbereitungskampagne (DENA)
Leistungsbild:
Wir bieten folgende Berechnungen zum Thema Schallschutz an:
- Bauteilbezogener Schallschutznachweis (Wände, Decken, Fenster und Türen)
- Schallschutz gegen Außenlärm
- Schallschutznachweis gemäß der noch gültigen DIN 4109 (11/89) oder nach
Schallschutzklassen entsprechend dem noch nicht eingeführten Entwurf
DIN 4109-10
Zukünftige Veränderungen der Anforderungen:
In Anlehnung an VDI 4100 werden auch in DIN 4109-10 Schallschutzstufen
eingeführt:
- SSt I entspricht den Anforderungen aus DIN 4109
- SSt II entspricht etwa den Anforderungen aus DIN 4109 Bbl 2
- SSt III liegt deutlich über den Anforderungen aus DIN 4109 Bbl 2
Die Ausführung des Tragwerks wird ingenieurtechnisch überwacht und auf Übereinstimmung mit den statischen Vorgaben geprüft. |